Links
| AUFNAHMEANTRAG |
|
Hiermit beantrage ich die Aufnahme im Verein „Bilingualer Deutsch-Italienischer Bildungsverein München e.V.“ als Mitglied. Aufnahmeformular Ich erkenne die Satzung als verbindlich an. Die Satzung ist auf der Homepage des Vereins www.bidibi.org einzusehen. Ich bin bereit, den festgesetzten Mitgliedsbeitrag jährlich zu entrichten (derzeit 50,- €). Die Mitgliedschaft beginnt mit der Gutschrift des jährlichen Beitrages auf das Konto des Vereins - und gilt jeweils für ein Geschäftsjahr (01.09 - 31.08). Sie verlängert sich um ein weiteres Jahr, falls ich nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich kündige. Mitgliedsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich per Lastschrift jeweils zum 15.09. eines Jahres eingezogen. Um das Lastschrifteinzugsverfahren zu ermöglichen, schicken Sie bitte die Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren ausgefüllt und unterschrieben mit dem Formular: „Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren“ als PDF-Datei an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Auszug aus der Satzung des BiDIBi e.V.
§ 6 Mitgliedschaft sowie Mitgliedsbeiträge und sonstige Zahlungen 1.Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein, die den Zweck des Vereins gemäß §2 dieser Satzung fördern und unterstützen. 2.Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vereinsvorstand zu richten. 3.Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss. 4.Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an. 5.Die Mitglieder haben einen Jahresbetrag und einen Aufnahmebetrag in Geld zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Dazu hat jedes Mitglied dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht. 6.Über Erhöhungen oder Kürzungen des Mitgliedsbeitrags, Veränderungen der Zahlungsmodalitäten oder sonstige Zahlungen beschließt die Mitgliederversammlung. § 7 Beendigung der Mitgliedschaft 1.Die Mitgliedschaft endet - durch Austritt - durch Ausschluss aus dem Verein - durch Tod des Mitglieds - durch Verlust der Rechtsfähigkeit des Mitglieds - infolge der Auflösung des Vereins 2.Der Austritt aus dem Verein ist nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. 3.Die Mitgliederversammlung kann den Ausschluss eines Mitglieds mit Zweidrittelmehrheit beschließen. Der Ausschluss ist gerechtfertigt, wenn das Verhalten eines Mitglieds in grober Weise gegen die Interessen und dem Zweck des Vereins, insbesondere gegen die Satzung verstößt. Der Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds kann in die Mitgliederversammlung mit Angabe der Gründe zur Tagesordnung eingebracht werden. Vor der Beschlussfassung ist dem betroffenen Mitglied durch den Vorstand unter Fristsetzung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 4.Die Vereinsmitglieder haben bei Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Beiträge und sonstiger Sonderzahlungen/Einlagen, sofern es sich nicht um verauslagte Beträge handelt.
|


